ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN BOOTSVERLEIH KONINGTERIJK B.V.

Standort: Bootsverleih Giethoorn & Hotel De Pergola (KVK 64858839 - VAT 8558.80.697.B.01)

ARTIKEL 1 - DEFINITIONEN
Für die vorliegenden Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
  1. Unternehmer: eine natürliche oder juristische Person, die mit einem Verbraucher einen Vertrag über die Überlassung eines Wasserfahrzeugs gegen Zahlung eines Mietpreises abschließt.
  2. Verbraucher: eine natürliche Person, die mit einem Unternehmer einen Vertrag über die Nutzung eines Wasserfahrzeugs gegen Zahlung eines Mietpreises abschließt. Dieser Verbraucher schließt den Vertrag nicht im Namen seines Berufs oder seines Unternehmens ab, sondern in seiner persönlichen Eigenschaft.
  3. Parteien: der Unternehmer und der Verbraucher, wie unter 1 und 2 beschrieben.
  4. Schiff: ein Gegenstand, der dazu bestimmt ist, sich auf dem Wasser aufzuhalten und fortzubewegen, einschließlich der dazugehörigen Ausrüstung und des Inventars. In diesen Bedingungen wird ausdrücklich auf ein für Freizeitzwecke bestimmtes Wasserfahrzeug Bezug genommen.
  5. Mietvertrag: ein Vertrag, mit dem sich der Vermieter verpflichtet, dem Verbraucher ein Schiff ohne oder mit Besatzung gegen eine Gebühr zur Verfügung zu stellen.
  6. Elektronisch: per E-Mail oder Website.
  7. Streitschlichtungsausschuss: der Streitschlichtungsausschuss für Wassersport in Den Haag.
  8. Skipper: die Person, die das Schiff führt. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge enthalten die Mehrwertsteuer.

ARTIKEL 2 - ANWENDBARKEIT DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossenen Vertrag über die Vermietung von Booten.

ARTIKEL 3 - ANGEBOT/OFFERTE
  1. Der Unternehmer gibt ein mündliches, schriftliches oder elektronisches Angebot ab.
  2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des zu vermietenden Bootes und gibt in jedem Fall an:
    1. den Mietzeitraum und den Bootsvermieter der Abfahrt/Ankunft;
    2. den Mietpreis mit eventuellen Zusatzkosten und die Zahlungsweise;
    3. die Höhe der Selbstbeteiligung (150 €);
    4. die Rücktrittsbedingungen.
  3. Mit dem Abschluss des Mietvertrags erklärt sich der Verbraucher mit den allgemeinen Bedingungen einverstanden, die auf der Website Boatrental-Giethoorn.eu zu finden sind.

ARTIKEL 4 - VERTRAG
  1. Ein (Miet-)Vertrag kommt zustande, sobald der Verbraucher das Angebot des Vermieters annimmt. Wenn er dieses Angebot auf elektronischem Wege annimmt, schickt der Unternehmer dem Verbraucher eine elektronische Bestätigung.
  2. Jede Vereinbarung wird vorzugsweise schriftlich oder elektronisch festgehalten.

ARTIKEL 5 - PREIS UND PREISÄNDERUNGEN
  1. Der Unternehmer und der Verbraucher vereinbaren im Voraus: - den Mietpreis und alle zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher zu zahlen hat, und - ob der Unternehmer den Preis zwischenzeitlich ändern darf und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
  2. Der Unternehmer kann Änderungen bei Steuern, Verbrauchsabgaben und ähnlichen staatlichen Abgaben stets an den Verbraucher weitergeben
ARTIKEL 6 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  1. Reservierungen, die mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitraum erfolgen, müssen spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitraum bezahlt werden.
  2. Reservierungen, die < 7 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitraum erfolgen, müssen sofort bezahlt werden.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Unternehmer berechtigt, die Reservierung zu stornieren.
  4. Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers behält sich der Unternehmer das Recht auf Ersatz des Schadens vor, der dem Unternehmer durch den Zahlungsverzug entstanden ist.
  5. In jedem Fall übergibt der Unternehmer das Boot erst nach Eingang der Zahlung.

ARTIKEL 7 - STORNIERUNG
  1. Wenn der Verbraucher den Mietvertrag stornieren möchte, muss er dies dem Vermieter so schnell wie möglich schriftlich oder auf elektronischem Wege mitteilen. Wenn der Verbraucher storniert, kann der Vermieter eine pauschale Entschädigung in Höhe von:
    1. 25 % des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung bis zu 1 Monat vor Beginn der Mietzeit;
    2. 50% des vereinbarten Mietpreises bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Beginn der Mietzeit;
    3. 100 % des vereinbarten Mietpreises bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit oder am Tag des Beginns der Mietzeit.
  2. Wenn der Verbraucher einen Mietvertrag storniert, kann er den Unternehmer fragen, ob eine andere Person den Vertrag im Rahmen einer "Stellvertretung" übernehmen kann. Wenn der Unternehmer dem zustimmt, schuldet der Verbraucher Änderungskosten. Diese Änderungskosten belaufen sich auf 10 % des vereinbarten Mietpreises mit einem Mindestbetrag von 10 € und einem Höchstbetrag von 25 €.

ARTIKEL 8 - VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS
  1. Zu Beginn des Mietzeitraums stellt der Vermieter dem Verbraucher das Boot zur Verfügung. Der Vermieter vergewissert sich, dass sich das Boot in einem guten Zustand befindet, den vorgesehenen Zweck erfüllen kann und mit einer für das vereinbarte Fahrgebiet geeigneten Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist.
  2. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Boot für den Verbraucher ausreichend gegen Haftpflicht, Kaskoschäden und Diebstahl zu versichern. Diese Versicherung gilt nur für die Nutzung des Bootes in dem zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher vereinbarten Fahrtgebiet. Die Versicherung unterliegt einer angemessenen Selbstbeteiligung, die sich nach dem Wert des gemieteten Bootes richtet.
ARTIKEL 9 - PFLICHTEN DES VERBRAUCHERS
  1. Der Verbraucher muss über ausreichende Segelkenntnisse verfügen. Wenn der Verbraucher nicht im Besitz des entsprechenden CWO-Diploms (Bestuursdienst Watersport) oder eines gleichwertigen Diploms (nach Ermessen des Eigentümers) ist, muss er in jedem Fall 18 Jahre alt sein. Die Altersgrenze von 18 Jahren gilt nicht für offene Segel- und/oder Motorboote.
  2. Der Verbraucher muss sich vergewissern, dass der für den Törn erforderliche Skipper während des Törns keinen Alkohol und/oder keine Drogen konsumiert.
  3. Die Verbraucher müssen den Anweisungen des Betreibers Folge leisten, um das Schiff zu schützen und die Rechte des Betreibers durchzusetzen. Dazu gehört das Verbot, auszulaufen oder zum Terminal zurückzukehren, sowie die Anweisung, bei schlechten Wetterbedingungen und/oder übermäßigem Alkohol- und/oder Drogenkonsum unverzüglich einen vom Unternehmer zu bestimmenden Liegeplatz anzulaufen.
  4. Mit der Fahrt erklärt sich der Verbraucher mit dem Zustand des Bootes einverstanden.
  5. Der Verbraucher nutzt das Schiff als guter Haushalter und guter Skipper und in Übereinstimmung mit dem Reiseziel. Der Verbraucher darf keine Änderungen am Boot vornehmen und das Boot nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Eigentümers an eine andere Partei weitergeben.
  6. Am Ende der vereinbarten Mietzeit muss der Verbraucher das Schiff in dem Hafen und an dem Ort zurückgeben, von dem aus es ausgelaufen ist. (Sollte dies nicht möglich sein, muss der Verbraucher den Unternehmer unverzüglich telefonisch darüber informieren).
  7. Wenn der Verbraucher Reparaturen vornehmen lassen möchte, benötigt er die Erlaubnis des Unternehmers.
  8. Der Verbraucher sollte Schäden jeglicher Art dem Unternehmer so schnell wie möglich melden. Dies gilt auch für Tatsachen und/oder Umstände, die vernünftigerweise zu einem Schaden führen könnten.
ARTIKEL 10 - HAFTUNG
  1. Der Verbraucher haftet für Schäden und/oder Verlust des Bootes während des Mietzeitraums.
  2. Wenn der Betreiber von Boatrental-Giethoorn.eu (KoningteRijk B.V.) für einen vom Verbraucher verursachten Schaden haftbar gemacht wird, wird KoningteRijk B.V. diesen Schaden seinerseits vom Verbraucher zurückfordern.
  3. Der Verbraucher haftet immer für von ihm verursachte (Folge-)Schäden, wenn: - er das Schiff wissentlich außerhalb des mit dem Betreiber vereinbarten Fahrgebietes (die Karte ist vor Ort erhältlich) benutzt; und/oder - er wissentlich die Anweisungen des Betreibers zur Erhaltung des Schiffes und/oder zur Wahrung der Rechte des Betreibers nicht befolgt.
  4. Der Vermieter haftet nicht für Sachschäden oder für Personenschäden oder Unfälle. Er haftet nur dann, wenn der Schaden und/oder die Verletzung/der Unfall die direkte Folge eines Mangels des gecharterten Schiffes ist, der dem Vermieter zugeschrieben werden kann.
  5. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl des Besitzes des Verbrauchers während der Mietdauer.

ARTIKEL 11 - NICHTEINHALTUNG DES VERTRAGS
  1. Kommt der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nach, so kann der Verbraucher den Mietvertrag ohne gerichtliches Verfahren kündigen. Der Unternehmer muss dann unverzüglich alle vom Verbraucher bereits gezahlten Beträge zurückzahlen.
  2. Übergibt der Verbraucher das Wasserfahrzeug später als zum vereinbarten Zeitpunkt und/oder nicht am vereinbarten Ort, hat der Unternehmer Anspruch auf ein Bußgeld in Höhe von 190 €, eine anteilige Erhöhung des Mietpreises und den Ersatz weiterer (Folge-)Schäden. Dieses Recht erlischt, wenn die verspätete Übergabe des Schiffes und/oder der andere Übergabeort nicht dem Verbraucher zuzurechnen ist.
  3. Wenn der Verbraucher das Wasserfahrzeug am Abfahrtsort nicht in dem Zustand zurücklässt, in dem er es erhalten/abgeholt hat, ist der Unternehmer berechtigt, das Wasserfahrzeug auf Kosten des Verbrauchers in diesen Zustand zu versetzen. Er kann dies auch dann tun, wenn der Verbraucher den Verpflichtungen aus Artikel 9 dieser Bedingungen nicht nachgekommen ist. Der Verbraucher braucht die Reparaturkosten nicht zu tragen, soweit sie durch eine Versicherung gedeckt sind. Dies gilt nicht, wenn eine Situation wie in Artikel 10 Absatz 3 erwähnt vorliegt.
ARTIKEL 12 - BESCHWERDEN
  1. Wenn der Verbraucher Beschwerden über die Durchführung des Vertrages hat, muss er diese dem Unternehmer schriftlich oder elektronisch mitteilen. Er muss dies innerhalb einer angemessenen (geeigneten) Frist tun, nachdem er die Mängel festgestellt hat oder hätte feststellen können. Er muss die Beanstandungen ausreichend beschreiben und erläutern.
  2. Hat der Verbraucher Beanstandungen an einer Rechnung, muss er diese dem Unternehmer mitteilen, vorzugsweise per E-Mail. Er sollte dies innerhalb einer angemessenen (angemessenen) Frist tun, nachdem er die betreffende Rechnung erhalten hat und bevor er losfährt. In seinem Schreiben sollte er die Beanstandungen angemessen beschreiben und erläutern.
  3. Reicht der Verbraucher seine Beschwerde nicht rechtzeitig ein, kann dies dazu führen, dass er seine diesbezüglichen Rechte verliert. Wenn der Umstand, dass er nicht rechtzeitig reklamiert hat, dem Verbraucher nicht zugerechnet werden kann, behält er seine Rechte.
  4. Wenn sich herausstellt, dass die Beschwerde nicht in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden kann, liegt eine Streitigkeit vor.

ARTIKEL 13 - ABWEICHUNG VON DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zusätzliche oder von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen dürfen nicht zum Nachteil des Verbrauchers sein und müssen entweder schriftlich oder in einer Weise festgehalten werden, dass sie vom Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich aufbewahrt werden können.

Auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist niederländisches Recht anwendbar, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes nationales Recht gilt.

Spielregeln auf dem Wasser
  1. Das Abschleppen und/oder Anschieben anderer Fahrzeuge ist nicht gestattet.
  2. Das Batteriefach darf nicht geöffnet und/oder zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen verwendet werden.
  3. Im Falle einer Panne muss der Vermieter sofort informiert werden.
  4. Es wird empfohlen, beim Schwimmen Badeschuhe zu tragen.
  5. Verschmutzungen im Propeller müssen vom Bootsführer entfernt werden. Dazu muss die Zündung ausgeschaltet und der Schlüssel aus dem Zündschloss gezogen werden.

Verkehrsregeln auf dem Wasser
  1. Der Mieter ist an die geltende Straßenverkehrsordnung gebunden.
  2. Die Höchstgeschwindigkeit für Boote im alten Ortskern von Giethoorn beträgt 6 km/h.
  3. Das Mindestalter zum Führen eines Motorbootes beträgt 18 Jahre.
  4. Zwischen Pfosten 5 und Pfosten 1 des Dorfkanals herrscht Einbahnverkehr.
  5. Der Verkehr im Dorfkanal hat auf den Seitenkanälen Vorrang.
  6. Ausflugsboote und Segelboote haben immer und überall Vorfahrt, auch wenn sie ein besonderes Manöver machen.